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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 - ALLGEMEINES

Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen B2win Translations („Agentur“) und dem Kunden und ersetzen alle vom Kunden erteilten, formulierten oder von ihm abhängenden Bedingungen, außer, die Agentur hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 - PREISANGABEN

2.1 Die von der Agentur erstellten Preisangaben und Bewertungen sind nicht verbindlich.
2.2 Die Agentur kann die genannten Preise oder Liefertermine widerrufen, wenn sie nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden Text vor der Erstellung der Kostenvoranschläge einzusehen. Die mündliche oder schriftliche Annahme der von der Agentur angegebenen Preise durch den Kunden begründet eine vertragliche Verpflichtung. Die Annahme der per E-Mail zugesandten Preisangebote gilt ebenso als Begründung einer vertraglichen Verpflichtung.
2.3 Die Agentur ist berechtigt, jede Person oder Körperschaft als Kunden anzusehen, die der Agentur einen Auftrag erteilt hat. Dies gilt nicht, wenn diese Person oder Körperschaft ausdrücklich erklärt hat, für Dritte zu handeln. In diesem Fall hat der Kunde der Agentur bei Auftragserteilung neben der Rechnungsanschrift auch den Namen und die Adresse des Dritten mitzuteilen.

3 - ÄNDERUNGEN ODER KÜNDIGUNG VON AUFTRÄGEN

3.1 Jede wesentliche Änderung des Auftrages seitens des Kunden nach Vertragsabschluss gibt der Agentur das Recht, den festgesetzten Preis und/oder die Lieferfristen zu ändern oder die Ausführung des Auftrags abzulehnen. Im letztgenannten Fall hat der Kunde den bereits fertig gestellten Teil der Arbeit zu bezahlen.
3.2 Die Kündigung des Auftrages durch den Kunden gibt der Agentur das Recht, die Zahlung der bereits fertig gestellten Übersetzungen für diesen Auftrag zu verlangen. Die Agentur hat auf Verlangen des Kunden die fertig gestellte Arbeit auszuhändigen.

4 - AUFTRAGSAUSFÜHRUNG, GEHEIMHALTUNG

4.1 Die Agentur hat die Aufträge nach bestem Können und unter Einsatz der fachlichen Kenntnisse durchzuführen, die notwendig sind, um die Erfordernisse des Kunden zu entsprechen.
4.2 Die Agentur muss die vom Kunden gelieferten Informationen streng vertraulich behandeln. Dennoch haftet die Agentur nicht für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht durch ihre Freelance-Übersetzer, wenn sie in jeder Beziehung ihre fehlenden Möglichkeiten nachweisen kann, diese Verletzungen zu verhindern.
4.3 Die Agentur kann sich zur Ausführung der Aufträge ohne jegliche Einschränkung bezüglich der Haftung hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht und der korrekten Ausführung der Mitarbeit von Freelance-Übersetzern bedienen. Die Agentur muss alle an der Durchführung der Aufträge beteiligten Dritten auffordern, die während der Erbringung ihrer Pflichten erworbenen Informationen vertraulich zu behandeln.
4.4 Der Kunde muss den Anforderungen der Agentur von Informationen bezüglich des Inhalts des zu übersetzenden Textes und von Unterlagen und Glossaren, sofern vorhanden, nach besten Möglichkeiten nachkommen. Diese Informationen und Unterlagen sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zu senden.

5 - LIEFERBEDINGUNGEN UND LIEFERFRISTEN

5.1 Die Agentur ist verpflichtet, dem Kunden die Endfassung der Übersetzung zum dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Datum (und gegebenenfalls zur vereinbarten Uhrzeit) zuzusenden.
5.2 Wenn ein Lieferdatum ausdrücklich schriftlich festgesetzt wurde und die Agentur dieses Datum aus Gründen, die sich ihres Einflussbereiches entziehen, nicht einhalten kann, besitzt der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nicht in der Lage ist, eventuelle Verspätungen zu akzeptieren. Die Agentur ist jedoch in diesen Fällen zu keinerlei Schadenersatzleistungen verpflichtet.
5.3 Die Lieferung gilt als mit der Versendung des Textes per E-Mail, Post, Fax oder mit der Übergabe an den Eilboten als erfolgt.
5.4 Die per E-Mail gesandten Daten gelten zu dem Zeitpunkt geliefert, an dem das Programm die Versendung der Nachricht bestätigt.
5.5 Der Kunde muss alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um die Lieferung des von der Agentur gemäß den Vertragsbedingungen erstellten Produkts zu vereinfachen. Jede Verweigerung der Annahme des Produkts der Agentur stellt eine Unterlassung seitens des Kunden dar, auch wenn keine ausdrückliche Aufforderung zur Annahme formuliert wurde.

6 - PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Preise basieren auf Wortzählung des zu übersetzenden Textes, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Agentur kann eine Mindestauftragspauschale von 25,00 € für Aufträge unter 100 Wörtern in Rechnung stellen.
6.3 Die angegebenen Preise gelten für Produkte, die den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
6.4 Die Agentur hat das Recht auf Erhöhung des vereinbarten Preises, wenn sie dazu verpflichtet ist, ein größeres Auftragsvolumen zu bearbeiten oder wenn sie höhere Kosten tragen muss, als bei Annahme des Auftrags begründeterweise vorherzusehen war. Die zusätzlichen Kosten können sich aus schwierigen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel unklaren Texten oder vom Kunden gelieferten beschädigten Dateien oder nicht laufenden Computerprogrammen ergeben. Die Aufzählung der Beispiele ist nicht erschöpfend.
6.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MWSt. Bei Kunden mit Sitz in Italien erfolgt die Rechnungsstellung immer zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.6 TDie Rechnungen werden per E-Mail/Fax zugesandt, sodass sie mit der Lieferung übereinstimmen. Auf Anfrage ist auch eine Zusendung per Post möglich. Jede von unserer Agentur ausgestellte Rechnung wird automatisch (je nach Fälligkeitsdatum der Rechnung) von der Bank eingezogen.
6.7 Die Produkte sind auf Grundlage der Vertragsbedingungen gemäß den von der Agentur festgelegten Fristen zu zahlen.
6.8 Die Zahlung muss in voller Höhe, ohne Abzüge, Stundungen oder Aussetzungen und in der in der Rechnung genannten Währung erfolgen.
6.9 Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum erfolgt, gilt dies als – unmittelbare und ohne weitere notwendige Zahlungsaufforderung eintretende – Nichterfüllung des Kunden. In diesem Fall muss der Kunde ab dem Fälligkeitsdatum und bis zum Datum der Begleichung der Forderung 5 % der Zinsen auf den Gesamtrechnungsbetrag bezahlen.
6.10 Alle Überweisungsgebühren gehen zulasten des Kunden.
6.11 Bei fälligen Rechnungen werden vom Kunden bis zur Begleichung der unbezahlten Rechnungen und Forderungen keine weiteren Aufträge angenommen. Es kann eine Zahlungserinnerung seitens unserer Bank vorgesehen werden. Bei ausländischen Kunden ist es Aufgabe unseres Vertreters für die Beitreibung von Verbindlichkeiten, eine Zahlungserinnerung zuzusenden.
6.12 Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse bitten wir Kunden, die Zahlungsschwierigkeiten haben, uns unmittelbar und vorzugsweise vor dem Fälligkeitsdatum davon in Kenntnis zu setzen.

7 - BEANSTANDUNGEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN

7.1 Der Kunde muss eventuelle Beanstandungen bezüglich des von der Agentur gelieferten Produkts so schnell wie möglich und auf jeden Fall innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des genannten Produkts schriftlich geltend machen. Die Erhebung von Beanstandungen entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Wenn die Beanstandungen nicht innerhalb der in § 7.1 genannten Fristen geltend gemacht werden, gilt das Produkt im vollen Umfang als angenommen und es steht im Ermessen der Agentur, eventuelle Beanstandungen zu bearbeiten. Die Änderung des übersetzten Textes durch die Agentur auf Verlangen des Kunden begründet in keinem Fall die Anerkenntnis der Agentur, ein Produkt geringer Qualität geliefert zu haben.
7.3 Im Fall begründeter Beanstandungen wird der Agentur ein angemessener Zeitraum zur Nachbesserung oder Neuherstellung des Produkts gewährt. Wenn die Agentur nicht in der Lage ist, die geforderten Nachbesserungen oder Neuherstellungen in angemessener Weise durchzuführen, kann sie dem Kunden einen Preisnachlass anbieten.
7.4 Der Kunde kann sein Recht auf Geltendmachung von Beanstandungen verwirken, wenn er das beanstandete Produkt oder Teile davon selbst geändert oder damit andere Personen beauftragt hat und zwar unabhängig davon, ob er das geänderte Produkt an Dritte geliefert hat.

8 - HAFTUNG, ENTSCHÄDIGUNG

8.1 Die Agentur ist ausschließlich für Schäden haftbar, die direkt und nachweisbar auf von ihr zu vertretende Mängel zurückzuführen sind. Die Agentur haftet unter keinen Umständen für andere Schadensformen wie Folgeschäden, Gewinnverluste oder Verluste aufgrund Verspätungen. Die Haftung der Agentur liegt nie über den Rechnungsbetrag des betreffenden Produkts.
8.2 Die Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet die Agentur von jeder Haftung.
8.3 Wenn die Verwendung eines von der Agentur zu übersetzenden/zu ändernden Textes oder die Übersetzung/geänderte Version dieses Produkts das Risiko von Verlusten mit sich bringt, gehen diese Risiken und alle damit verbundenen Kosten vollständig zulasten des Kunden.
8.4 Die Agentur haftet in keiner Art und Weise für die Beschädigung oder den Verlust von Schriftstücken, Daten oder vom Kunden zur Vereinfachung der Vertragsausführung gelieferten Datenträgern. Die Agentur haftet zudem keinesfalls für Kosten und/oder Schäden, die durch den Gebrauch von Informatik- und Telekommunikationsmitteln, den Transport oder die Zusendung von Daten oder Datenträgern oder durch das Vorhandensein von Computerviren in den von der Agentur gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.

9 - KÜNDIGUNG DES AUFTRAGS

9.1 Jede Unterlassung seitens des Kunden in Bezug auf die Einhaltung seiner Pflichten sowie der Bankrott, das Moratorium oder die Liquidation der Gesellschaft des Kunden gibt der Agentur das Recht, vom Vertrag (teilweise oder ganz) zurückzutreten oder die Auftragsausführung, ohne Schadensersatzanspruch des Kunden, aufzuschieben. In diesen Fällen hat die Agentur zudem das Recht, die sofortige Bezahlung zu verlangen.
9.2 Wenn sich zeigt, dass die Agentur nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aufgrund von Umständen nachzukommen, die nicht ihrer Kontrolle unterliegen, kann sie vom Vertrag ohne Haftung für die Schäden zurücktreten. Zu diesen Umständen zählen zum Beispiel folgende Fälle: Brand, Unfälle, Krankheit, Bürgerkriege, Kriege, Transportbeschränkungen und Transportverspätungen, Regierungsmaßnahmen, Unterbrechungen der Internetprovider-Dienstleistungen oder andere Fälle höherer Gewalt.
9.3 Wenn die Agentur aufgrund höherer Gewalt verpflichtet ist, die Vertragsausführung zu unterbrechen, muss der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten bezahlen.

10 -URHEBERRECHTE

10.1 Die Agentur bleibt Eigentümerin der Urheberrechte an den Übersetzungen oder an der von ihr erstellten Texten. Eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung ist ausdrücklich verboten.

11 - ANZUWENDENDES RECHT

11.1 Dieser Vertrag gilt in Italien formuliert und unterliegt dem italienischen Recht.

12 – GERICHTSSTAND

12.1 Für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand ausschließlich Rom, außer für Streitigkeiten, die von B2win Translations in Bezug auf die vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen angestrengt werden, für die der Gerichtsstand auch der Wohnsitz des Schuldners sein kann.

 

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